Abstract [de]: Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag. Dort werden nur Fälle des Völkerstrafrechts verhandelt, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche laut Statut die internationale Gemeinschaft als Ganze berühren.


November 2014

Wendepunkt am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?

Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag. Dort werden nur Fälle des Völkerstrafrechts verhandelt, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche laut Statut die internationale Gemeinschaft als Ganze berühren.  Dabei gilt die nationale Gerichtsbarkeit stets als vorrangig, nur wenn diese nicht durchsetzbar ist oder nicht existiert, soll in Den Haag verhandelt werden. Auch können dort keine Staaten oder Konzerne angeklagt, sondern nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig von ihrem Amt. Hinzu kommt eine weitere Einschränkung – nicht gegen jeden kann dort vorgegangen werden, sondern nur gegen natürliche Personen die einem der Unterzeichnungsstaaten angehören. Damit ist es generell unmöglich gegen US-Amerikaner_innen vorzugehen. Denn zwar unterzeichneten die USA 2000 das Statut des Gerichtshof, erklärten aber 2002 die Rücknahme der Unterzeichnung und behalten sich vor, US-Bürger_innen, die sich vor dem Gericht verantworten müssen, auch militärisch zu befreien. So bleiben die USA außen vor. Doch zwei Schlupflöcher gibt es, US-Amerikaner_innen dennoch in Den Haag zur Verantwortung zu ziehen: Einerseits durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates – doch dies ist nur eine theoretische Möglichkeit, mit den USA als Veto-Macht. Die andere ist es, US-Amerikaner_innen für Verbrechen auf dem Territorium eines Unterzeichnerstaates zur Verantwortung zu ziehen – und dies soll nun geschehen:

Ende Oktober wurde Klage gegen Chevron-Texaco von Seiten ecuadorianischer Betroffener eingereicht. Da nur natürliche Personen angeklagt werden können, wurde nicht gegen den Konzern, sondern Anzeige gegen Chevron-Texaco Chairman und CEO John Watson und gegen Vize-Präsident und General Counsel R. Hewitt Pate wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestellt.  Damit ist nicht nur ein Wendepunkt im Konflikt ecuadorianischer Betroffener gegen Chevron-Texaco möglich, sondern auch einer für den Internationalen Strafgerichtshof. Dieser wird immer wieder als zahnlos beschrieben, gerade auf Grund der Nichtunterzeichnung durch weitere bedeutende Staaten neben den USA wie China, Russland, Indien, Israel oder die Türkei. Zudem wurde gerade aus Afrika der Vorwurf laut,einseitig Afrikaner_innen zu verfolgen. Dies ging soweit, dass die Afrikanische Union dem Gerichtshof eine Art „Rassenhetze“ vorwarf. (Spiegel Online vom 27.05.2013, online in: http://www.spiegel.de/politik/ausland/afrikanische-union-wirft-strafgerichtshof-in-den-haag-rassenhetze-vor-a-902223.html) Sich nun jedoch auf einen international weitreichenden Fall in Ecuador mit Beschuldigung in Richtung USA zu konzentrieren, kann ein Wendepunkt der Arbeit des Gerichtshof aber auch dessen Außenwahrnehmung sein. Einerseits ist es dabei der konkrete Fall, der Aufmerksamkeit mit sich bringt, und auch schon vom Autor im Rahmen des Blogs behandelt wurde. Texaco förderte im Amazonas-Regenwald Ecuadors von 1964 bis 1992 Öl und hinterließ nach einer oberflächigen Reinigung ein verseuchtes Gebiet. Es begann ein 20 Jahre dauernder Rechtsstreit. Dabei versuchte Texaco zunächst den Gerichtsort Ecuador feststellen zu lassen, dies wurde erst möglich, nachdem Texaco zusicherte, die dortige Gerichtsbarkeit anzuerkennen. Als es 2011 jedoch zu einer Verurteilung des inzwischen mit Chevron fusionierten Texaco kam, wurde dieses Urteil nicht anerkannt. Zunächst wurde Chevron-Texaco zu 18 Milliarden US-Dollar verurteilt, diese Summe wurde dann jedoch auf 9,5 Milliarden reduziert. Das Urteil wurde nicht nur nicht anerkannt, Chevron-Texaco verklagte im Gegenzug  Ecuador und beschuldigte den Staat des Bruchs bilateraler Investitionsschutzabkommen zwischen Ecuador und den USA. Das Internationale Schiedsgericht gab Chevron-Texaco Recht und verurteilte Ecuador zur Zahlung von 77 Millionen US-Dollar, dies ist der jetzige Stand. Die gesamte Zeit bis zum Urteil 2011 versuchte Chevron-Texaco den Prozess zu verschleppen, das Gericht und dann dessen Urteil zu diffamieren. Es wurden, so Betroffenenvertreter_innen, unter anderem Internetseiten sabotiert, Aktivitst_innen selbst von Chevron-Texaco verklagt und auf andere Art und Weise massiv sabotiert und behindert. Dafür beschäftigte Chevron-Texaco ein Heer von Anwälten, die zunächst zeigen sollten wie unabhängig die Gerichte in Ecuador seien, wohl mit der Hoffnung dort mehr Einfluss ausüben zu können, und nach dem Urteil zeigen sollten, wie falsch das Urteil sei. Denn sollte es zu Betrug beim Urteil kommen, so das Gericht in den USA bei der Entscheidung den Gerichtsort Ecuador anzuerkennen, sei der Gerichtsort automatisch wieder die USA – eine Hintertür die Chevron-Texaco klar nutze. Die Klage-Seite wurde systematisch in die Enge gedrückt, doch die übrig gebliebenen Vertreter_innen gaben nicht auf – dies zeigte sich nun Ende Oktober erneut. Dieser enorm lange und sich um sehr hohe Summen drehende Prozess erreichte große internationale Aufmerksamkeit, ein Faktum, das Betroffenen klar zu nutzen versuchen und das Chevron-Texaco deutlich dazu bringt, mit allen Mittel zu versuchen, eine Verurteilung, die rechtskräftig vollstreckt wird, zu vermeiden. Der Vorwurf, der nun auch vor dem Strafgerichtshof in Den Haag verhandelt werden soll, wird als Ökozid erfasst. Bei einem Ökozid handelt es sich um so massive Umweltzerstörungen, dass das Leben der Bewohnenden gefährdet ist. Dabei gilt es generell zu überprüfen, ob ein Ökosystem geschädigt wurde, also eine systemische Gemeinschaft aus Lebewesen und ihrer Umwelt, und welche Dauer und Schwere die Zerstörung hat. Beispiele für einen Ökozid sind sowohl die Atomkatastrophen von Tschernobyl oder Fukushima, genauso die Nutzung von Agent Organe im Vietnamkrieg, aber auch die Förderung von Erdöl aus Teersanden wird von einigen als Ökozid gewertet. Die strafrechtliche Relevanz von Ökozid ist dabei noch keineswegs anerkannt oder festgeschrieben, doch bereits seit den 1970er Jahren gibt es Versuche Ökozid als Strafrechtsbestand festzuschreiben. In Den Haag wird deshalb der Vorwurf des Ökozid in Ecuador mit Krebsfällen und der Verletzung von Menschenrechten der Betroffenen konkretisiert und so strafrechtlich haltbar. Das Leiden geht derweil weiter, die Verseuchungen sind keineswegs beseitigt, auch dies erklärt das weitere Interesse der Betroffenen endlich eine tatsächliche Entschädigung zu erhalten. Die heutigen Vorstände anzuklagen, und nicht die damaligen, erklärte der Betroffenenanwalt damit, dass John Watson verantwortlich war für die Übernahme von Texaco. Da er um den Prozess wusste und er bei einer Strafzahlung ein schlechtes Geschäft gemacht hätte, sei sein Interesse groß, den Prozess zu verschleppen – er also sei individuell für die weitergehenden Menschenrechtsverletzungen durch Ökozid verantwortlich. Eine Verurteilung von Chevron-Texaco in Den Haag wäre ein Fanal und wohl durchaus ein Wendepunkt bezüglich der Verantwortung von Unternehmen. Es wäre ein Präzedenzfall bezüglich der strafrechtlichen Relevanz von Ökozid und sicherlich eine klare Bedeutungssteigerung für den Internationalen Strafgerichtshof.

Dies liegt an einem weiteren Aspekt, der mit der Klage verbunden ist – der Versuch, die Reichweite der Verantwortung für die Sicherung von Menschenrechten zu erweitern. Bisher können diesbezüglich nur Staaten belangt werden, doch die Forderungen werden lauter und lauter, dass auch global agierende Unternehmen Menschenrechtsschutz zu gewährleisten haben. Die Diskurse dazu reichen weit zurück, ein Meilenstein diesbezüglich wurde aber erst kürzlich erreicht. Dabei handelt es sich um die Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 26. Juni diesen Jahres, die sich dafür aussprach, einen Vertrag auszuarbeiten, der die Aktivitäten multinationaler Konzerne im Bereich Menschenrechte reguliert. Unter anderem sollen so Konzerne leichter für Umweltschäden oder Industrieunfälle haftbar gemacht werden können. Diese Resolution unterstützen über 600 Organisationen und Betroffenenverbände. Es handelt sich dabei klar um ein Anliegen und Projekt organisierter und vernetzter globaler Zivilgesellschaft. Noch ist dies nur eine Resolution und die Bindungskraft eines solchen Vertrages ungewiss, aber es ist ein weiterer und ein gewichtiger Schritt in Richtung der Ausweitung von Menschenrechtsschutz und -gerichtsbarkeit. Mit der Klageeinreichung in Den Haag wird ein weiterer Schritt diesbezüglich beschritten, erstmals soll ein Konzern vor einem internationalen Gerichtshof  für Menschenrechtsverbrechen belangt werden. Noch sind dafür gewisse Kniffe notwendig: So wird nicht Chevron-Texaco verklagt, sondern dessen höchste Repräsentanten. Dies ist analog zur Frage des Ökozids zu verstehen, auch dabei ist ein Kniff notwendig, konkrete Einzelschicksale zum Gegenstand der Anklage zu machen, wie Krebsfälle. Doch beide Kniffe können durchaus am Ende dazu führen, dass dieser Fall als Präzedenzfall für Menschenrechtsverantwortlichkeit von Unternehmen und den Straftatbestand Ökozid gesehen wird. Dies will Chevron-Texaco um jeden Preis verhindern, noch weitere vergleichbare Fälle hängen gegen das Unternehmen an. Ein Präzedenzfall könnte weitere Klageerfolge bedeuten. Aber zugleich erklärt dieser Umstand das große internationale Interesse und die deutliche globale zivilgesellschaftliche Unterstützung  für das Vorgehen. Zuletzt ist dieser Fall durchaus ein möglicher Wendepunkt für den Internationalen Strafgerichtshof. Vom zahnlosen Tiger mit vorgeworfener rassistischer Brille kann dieser so und dadurch zum Vertreter von Menschenrechten und Betroffenen werden, zum Vertreter zivilgesellschaftlicher Anliegen, der sich auch traut gegen US-Konzerne und andere mächtige Akteur_innen vorzugehen. Die Klage liegt nun vor, die Pressemeldungen sind geschrieben, die Aufmerksamkeit war vorhanden, doch sie ebbt auch schnell wieder ab. Nun liegt es am Internationalen Strafgerichtshof, ob er diese Chance für sich selbst, für die Fortentwicklung von Menschenrechten und Umweltschutz ergreift und sich tatsächlich zum Internationalen Strafgerichtshof wandelt, der auch zivilgesellschaftlichen Anliegen Geltung verschaffen will und kann. Eine weitere aufmerksame Verfolgung und Unterstützung des Falles und der Anliegen der ecuadorianischen Betroffenen wird diese Wegbeschreitung forcieren und fixieren können.

Vgl. dazu u. a.

Posted by Mario Faust-Scalisi

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert