Abstract [de]: Die insgesamt 14 Banken im deutschsprachigen Raum, die mehrheitlich in kirchlichem Besitz sind übernehmen eine wichtige Rolle für die Finanzierung von Pastoral, Caritas und Diakonie. Ihrem Genossenschaftsprinzip folgend, werden sie von den Mitgliedern getragen; das können kirchliche Institutionen oder auch Privatpersonen sein.

Ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung von nachhaltigem Erfolg in der Unterstützung der kirchlichen Dienste ist ein starker Aufsichtsrat. Welche Anforderungen an die Mandatsträger und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien gestellt werden sollte, damit diese ihre zugedachten Aufgaben effizient wahrnehmen können, dieses wurde in der hier vorliegenden Studie erarbeitet.


Februar 2015

Kirchliche Banken als Teil der kirchlichen Zivilgesellschaft

Die insgesamt 14 Banken im deutschsprachigen Raum, die mehrheitlich in kirchlichem Besitz sind übernehmen eine wichtige Rolle für die Finanzierung von Pastoral, Caritas und Diakonie. Ihrem Genossenschaftsprinzip folgend, werden sie von den Mitgliedern getragen; das können kirchliche Institutionen oder auch Privatpersonen sein.

Ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung von nachhaltigem Erfolg in der Unterstützung der kirchlichen Dienste ist ein starker Aufsichtsrat. Welche Anforderungen an den Aufsichtsrat, seine Mandatsträger und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien gestellt werden sollte, damit diese ihre zugedachten Aufgaben effizient wahrnehmen können, dieses wurde in der hier vorliegenden Studie erarbeitet.

„Die Kirche“

Wenn in Deutschland von „der Kirche“ gesprochen wird, wird oft vergessen, dass es sich um tausende kleine Mosaiksteinchen handelt, die zusammen das Bild der Kirche ergeben. Auch hinter der offenkundigen Trennung in die beiden Großkirchen stehen mit den katholischen (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen wiederum wirtschaftlich und rechtlich selbständige Institutionen. Und ein Bistum besteht wiederum aus oftmals hunderten Kirchengemeinden, die alle als Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. als Stiftungen firmiert wird. Ganz unabhängig von den amtskirchlichen Strukturen stehen z. B. die Ordensgemeinschaften, von denen einige Träger von sehr bedeutenden Sozial- und Gesundheitsunternehmen sind. Wenn nun die Öffentlichkeit fragt, wie reich „die Kirche“ denn nun sei, so ist die endgültige Antwort schwer zu ermitteln, denn das kirchliche Vermögen ist nun einmal auf die unterschiedlichen Mosaiksteinchen verteilt. Eine Bilanz, wie sie einige Bistümer oder Landeskirchen in letzter Zeit vorgestellt haben, umfasst also nicht die Vermögen, die in der Kirche vor Ort, in den Gemeinden liegen.

Eine wichtige Rolle als finanzielles Rückgrat von Pastoral, Caritas und Diakonie spielen die kirchlichen Banken, die zum Teil zu den größten Genossenschaftsbanken Deutschlands gehören. Als Genossenschaftsbanken sind sie nicht einer speziellen kirchlichen Institution zugeordnet, sondern werden von gleichberechtigen Genossenschaftsmitgliedern getragen. Dabei hat das Bistum bzw. die Landeskirche am Sitz der Bank als Genosse das gleiche Stimmrecht wie eine kirchliche engagierte Privatperson, die ebenfalls Mitglied ist. Der Aufsichtsrat wird aus den Genossenschaftsmitgliedern gebildet. Bislang wird ein solcher Aufsichtsrat oft von Leitungspersonen der Bistümer und Landeskirchen dominiert.

Anforderungen an einen Aufsichtsrat kirchlicher Banken

Wenn man sich die Frage stellt, was den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte, dann legt die Corporate-Governance-Forschung vor allem Wert auf die fachliche Kompetenzverteilung in den Gremien und die Unabhängigkeit zumindest eines angemessenen Teils der Mandatsträger: Die Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder sollen sich passend ergänzen, z. B. unterschiedliche Erfahrungs- und Studienhintergründe dabei helfen, bestimmte Situationen gut bewerten zu können. Die Unabhängigkeit ist wichtig, um bei der Vertretung der Bankinteressen nicht von eventuellen Partikularinteressen abgelenkt sein zu können, weil man z. B. selbst ein wichtiger Kunde der Bank ist. Um die Kompetenzverteilung und Unabhängigkeit sicher zu stellen, könnten noch stärker Personen aus der kirchlichen Zivilgesellschaft einbezogen werden: Frauen und Männer, die im Glauben verwurzelt sind, über die fachliche Kompetenz verfügen, als Aufsichtsrat eine große Bank professionell zu beaufsichtigen und dabei unabhängig vom Geschäft der Bank sind.

Studie kostenslos als Download verfügbar!

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat sich Dr. Thomas Suermann de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, diesen Fragen gewidmet und untersucht, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte. Die vollständige Studie steht hier kostenlos als Download zur Verfügung.


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Posted by Thomas Suermann de Nocker

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