Abstract [en]: It is already a hundred years ago, that the Armenian genocide in the Ottoman Empire took place. The German government seems to be ready to change direction and call the extinction of more than a million Armenians “genocide”. In her article, the author pleads for a process of mutual recognition and reconciliation between Turkish and Armenian persons such finding a new path in a conflict-ridden episode of the early 20th century…

Abstract [de]: Am 24. April jährte sich zum hundertsten Mal der Beginn des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich. Die Bundesregierung scheint  bereit zu sein, den alten Kurs aufzugeben und die Vernichtung von mehr als 1 Million Armeniern doch mit dem Begriff „Völkermord“ zu bezeichnen. Immerhin besteht noch das Bedenken, dass dadurch die Beziehungen mit der Türkei beeinträchtigt werden könnten.


April 2015

Die türkisch-armenischen Beziehungen:

Ein zweiter Versuch der Annäherung sollte unternommen werden – dieses Mal mit deutscher Hilfe

Um sich aus diesem Spagat zwischen realpolitischen Interessen und der Notwendigkeit, die historische Tatsache mit ihrer richtigen Bezeichnung zu versehen, zu lösen, sollte die Bundesregierung in dieser Frage einen anderen Weg beschreiten. Das Augenmerk nur darauf zu richten, ob die Vernichtung der Armenier als Völkermord benannt werden oder man dem Wortlaut der Resolution  von 2005- Massaker und Vertreibungen- folgen soll, verfehlt im Großen und Ganzen das Hauptziel – die Beilegung des ein Jahrhundert alten Konfliktes. Dabei sollte man sich heute gerade darauf konzentrieren und diskutieren, wie sich Deutschland jetzt  aktiver als bisher in den Versöhnungsprozess zwischen der Türkei und Armenien einbringen könnte, der zurzeit ohne jeglicher Aussicht auf Fortschritte stagniert.

Die deutsche Rücksichtnahme

Die deutsche Rücksichtsname in der Armenischen Frage auf die Türkei ist so alt wie die Frage selbst. Auch vor hundert Jahren war die Lage fast die gleiche: das Deutsche Kaiserreich wollte im ersten Weltkrieg wegen der Armenier nicht das Bündnis mit den Jungtürken aufs Spiel setzen, um den Kampf gegen die Entente nicht zu verlieren.

Die Reichsregierung entschied sich, der Aufforderung des türkischen Kriegsministers Enver Pascha, nicht bei den Deportationen der Armenier ihm in den Arm zu fallen, nichts entgegenzusetzen. Somit begleitete Deutschland – stillschweigend – die Vernichtung der Armenier unter dem realpolitischen Motto „Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber Armenier zugrunde gehen oder nicht[i]“. Die einzige Hilfe, die das Kaiserreicht bei dieser politischen Maxime leisten konnte, war, dass Hilfsorganisationen auch in Deutschland  Geld für die humanitäre Hilfe für Armenier in den Deportationslagern sammeln durften[ii].

 Die aktuelle deutsche Politik lässt in dieser Frage Parallelen zu jenen Zeiten zu. Auch die Bundesrepublik vermied es sehr lange, der politischen Elite der Türkei bei der Verleugnung, Verharmlosung und Relativierung der Massaker an den Armeniern in den Arm zu fallen und die Geschehnisse als Völkermord zu bezeichnen. Die Sorge diesmal ist, dass im Juni Parlamentswahlen sind und man nicht in das Risiko eingehen solle, mit der Verwendung des Begriffes „Völkermord“ einem antiwestlichen Wahlkampf Vorschub zu liefern. Das könnte – so die Annahme –  beispielsweise zum Verlust der Türkei als Verbündete im Kampf gegen die Terrormiliz “Islamischer Staat” führen[iii].

Auch unter der heutigen außenpolitischen Maxime, die Türkei sei ein wichtiger Partner, den man nicht verlieren dürfe,  gibt sich Deutschland mit einem bescheidenen Einsatz zufrieden  – als Förderer des Dialogs zwischen der Türkei und Armenien auf der Ebene von Nichtregierungsorganisationen. Wegen Deutschlands Involvierung in die Vorgänge von 1915/1916 fällt dieser Einsatz – gemessen an seiner damaligen Verantwortung – bescheiden aus[iv]

Deutschland  sollte nicht mehr zögern, sein Versäumnis, sich nicht für die Rettung der Armenier eingesetzt zu haben, „auszugleichen“.

Was könnte Deutschland tun?

Seinen Teil an Verantwortung übernehmen und handeln

Die Bundesregierung betont wiederholt, dass die Aufarbeitung der Massaker und Vertreibungen von 1915/1916 in erster Linie Sache der beiden betroffenen  Länder, der Türkei und Armeniens ist und „zollt sowohl der türkischen und als auch der armenischen Seite Respekt für die mutigen Schritte, die bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen“ unternommen wurden[v]“. Dabei fehlt der Bundesregierung selber der Mut, einen weiteren Schritt zu machen und als der dritte Beteiligte an den Geschehnissen von 1915/1916 mehr zur Normalisierung  der türkisch-armenischen Beziehungen beizutragen. 

Deutschlands Beitrag sollte unter anderem eine politische Thematisierung der „unrühmlicher Rolle des Deutschen Kaiserreiches“ während der Geschehnisse  von 1915 sein. Das könnte den Aufruf der Bundesregierung an die Türkei, eine umfassende Aufarbeitung der Massaker und Vertreibungen von 1915/16 und einer Verbesserung der türkisch-armenischen Beziehungen vorzunehmen [vi], wirksamer machen. Damit würde der Türkei ein Beispiel gegeben, wie man in offener Weise mit dieser dunklen Seite der Geschichte  umgehen könnte.

Eine neue Handlungsformel könnte mehr bewirken

Die Zeiten haben sich geändert und Deutschland könnte heute die alte Handlungsformel aus der  Weltkriegszeit  „entweder oder“ durch eine neue „sowohl als auch“  Formel ersetzen. 

Die jüngsten Ereignissen in der Ukraine Krise veranschaulichten, dass es der deutschen Außenpolitik nicht unmöglich ist, gegenüber einen seiner wichtigen Partner –Russland – eine klare und angemessene Wertung seiner Handlungen in der Ukraine Krise vorzunehmen, zum anderen sich als Vermittler für die Beilegung des  Konfliktes anzubieten.

Mehr als 20 Parlamente – darunter Frankreich, Russland, Schweiz, Italien, Niederlande, 41Bundesstaaten der USA – und internationale Organisationen haben die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermordbezeichnet[vii]. In einer Resolution von 1987 hatte das Europäische Parlament die Vertreibung und Massaker an Armeniern – rückwirkend – als Völkermord im Sinne des VN-Übereinkommens eingestuft. Es unterstrich, dass die heutige Türkei hierfür nicht verantwortlich gemacht werden könne und die Anerkennung als Völkermord keine Ansprüche gegen sie auslöse. Kürzlich, im März 2015 forderte das Europäische Parlament in einer Entschließung  „alle Mitgliedstaaten zum 100. Jahrestag des armenischen Völkermords“ auf, diesen anzuerkennen und gab den EU-Organen weiter auf, mehr zu Anerkennung beizutragen.[viii] Am 15. April 2015 verabschiedete das Europaparlament eine Resolution, in der auch die Türkei selbst aufgefordert wird, die Verfolgung und Vernichtung von Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord anzuerkennen.[ix]

Die Bundesregierung beruft sich seit jeher darauf, dass die VN-Konvention von 1948, die 1951 in Kraft getreten ist und innerstaatlich seit 1955 gilt, rückwirkend keine Wirksamkeit entfaltet [x]. Es stellt sich die Frage, warum die oben benannten Staaten und überstaatlichen Organisationen sich über ein von Deutschland hochgehaltenes völkerrechtliches Rückwirkungsverbot hinwegzusetzen bereit waren, wo doch völkerrechtliche Prinzipien dort nicht ganz unbekannt sein dürften.    

Des Weiteren: Die Anerkennung des Völkermordes hat diesen Staaten nicht daran gehindert, ihre Beziehungen mit der Türkei weiterhin zu pflegen. Gerade die Anerkennung hat wesentlich dazu beigetragen (die meisten Resolutionen über den Völkermord erfolgten zwischen 2000 und 2010), dass sich ein kleiner Teil der türkischen Gesellschaft in den letzten Jahren der Notwendigkeit ausgesetzt sah, sich endlich mit dieser dunklen Seite ihrer Geschichte auseinanderzusetzen. 

Deutschlands Anerkennung der Vernichtung der Armenier als Völkermord würde auch der türkischen  Zivilgesellschaft den Rücken für ihre Bemühungen stärken, die Türkei in dieser sensiblen Frage aufgeschlossener zu machen. Erst eine Auseinandersetzung, die mit Offenheit gepaart ist, könnte zu einer  tatsächlichen Annäherung führen und den Türken helfen, einen Ausweg zu finden. Hier könnte Deutschland – wenn gewünscht – auf eigene Erfahrungen zurückblickend den Parteien erprobte Empfehlungen zur Überwindung einer grausamen Phase der eigenen Geschichte geben. 

Die Anerkennung des Völkermordes durch Deutschland sollte daher nicht als eine Art von Verrat gegenüber einem Partner, sondern ganz im Gegenteil als Hilfe gesehen werden. Das könnte die jetzige türkische Elite, die konsequent den Völkermord verleugnet, zwar verprellen, würde aber sehr nützlich für die türkische Nation und den Staat sein.

Die jetzige Zeit bietet sich an, dass Deutschland seine Haltung in dieser Frage überdenkt  und gleichzeitig eine Initiative ergreift, um den stagnierenden Annäherungsprozess zwischen der Türkei und Armenien  anzustoßen, sei es in einem neuen Format oder als Umgestaltung und Fortsetzung des bereits vor 6 Jahren angestoßenen Prozesses. 

Der stagnierende Annäherungsversuch: Die türkisch-armenischen Protokolle

Kurzer Überblick über die armenisch-türkischen Beziehungen

Als Armenien 1991 die UdSSR verließ und die dritte Armenische Republik ausrief, erkannte die Türkei  ohne zu zögern Armeniens Unabhängigkeit an. Allerdings folgte der Anerkennung keine Aufnahme diplomatischer Beziehungen. In 1993 schloss die Türkei die Luft- und Landgrenzen mit Armenien. In 1995 wurde unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft die Luftgrenze wieder geöffnet. Die Eröffnung der Landesgrenze und die Etablierung diplomatischer Beziehungen verknüpft die Türkei mit zwei Vorbedingungen: 1. Armenien müsste den Prozess der internationalen Anerkennung des Genozides und die territorialen Ansprüche gegen die Türkei aufgeben. 2. Die armenischen Truppen müssten sich aus den aserbaidschanischen Gebieten zurückziehen, die im Folge des bewaffneten Konfliktes um Berg Karabach[xi] zwischen den Armeniern und Aserbaidschanern unter der armenischen Kontrolle gebracht worden sind[xii].

Trotz der fehlenden diplomatischen Beziehungen, fanden oft Treffen auf unterschiedlichen Ebenen – politisch, wissenschaftlich, wirtschaftlich – statt. Die politischen Treffen erfolgten meist auf internationalen Foren, wo die Außenminister beider Länder sich über bilaterale Probleme sowie die regionalen und internationalen Entwicklungen austauschten[xiii].

Das Eis wurde gebrochen

Ein Durchbruch in den gespannten türkisch-armenischen Beziehungen ergab sich, als der armenische Präsident Serj Sargsyan in 2008 den türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül  nach Eriwan einlud, um zusammen das Fußballspiel beider Nationalmannschaften für die Qualifikation zur Weltmeisterschaft 2010 anzusehen. Gül erwiderte die Einladung zum Rückspiel 2009 in der Türkei. Kurz vor dem Gegenbesuch  gipfelte der als Fußballdiplomatie getaufte Annäherungsprozess in der Unterzeichnung zweier Protokolle. Am 10. Oktober 2009 unterzeichneten beide Länder in Zürich unter Vermittlung einer Mediatorgruppe – bestehend aus der Schweiz, den USA, Frankreich, Russland und der EU – zwei Protokolle zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, zur Öffnung der Grenze und zur Entwicklung der bilateralen Beziehungen. 

Die beiden Protokolle sollten in einem angemessenen Zeitraum in den Parlamenten ratifiziert werden. Das wurde allerdings nach einigen Monaten  im türkischen Parlament blockiert. Die Begründung: die Protokolle können gegenwärtig wegen “der ungünstigen politischen Atmosphäre” nicht ratifiziert werden, so der damalige Ministerpräsident Erdogan[xiv]. Die türkischen Oppositionsparteien CHP (Republikanische Volkspartei) und MHP (Nationalistische Aktionspartei) gaben bekannt,  gegen die Protokolle zu stimmen. Zwar verfügte die Regierungspartei AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) über eine Mehrheit in der Nationalversammlung, wollte aber nicht über  diese  sensible Frage allein entscheiden[xv]

Auch in Armenien gab es erheblichen Widerstand gegen die Protokolle. Präsident Sargsyan versuchte diesen Widerstand durch die  Konsultationen sowohl im Inland als auch im Ausland mit den Vertretern der armenischen Diaspora (die größtenteils durch die Überlebenden des Völkermordes begründet wurden) zu beschwichtigen[xvi]. Das gelang ihm nicht ganz: der Vorwurf, auf die Anerkennung des Völkermordes seitens Türkei von vornherein zu verzichten, blieb und sorgte weiterhin für scharfe Kritik.  Innenpolitisch kostete die Unterzeichnung der Protokolle Sargsyan und seiner regierenden Republikanischen Partei den Koalitionspartner –  die Armenische Revolutiionäre Partei Daschnakzutiun.  Trotzdem zeigte sich der Präsident entschlossen, sollten die Protokolle in der türkischen Nationalversammlung ratifiziert werden, durch die komfortable Mehrheit der Republikanischen Partei sie auch im armenischen Parlament durchzubringen[xvii].

Ein Stillstand ohne Aussicht

Nach der türkischen Ankündigung, es sei zurzeit unmöglich  die Protokolle zu ratifizieren, zog Armenien  sie dann im April 2010 von der aktuellen Tagesordnung der Nationalversammlung zurück, beließ sie aber auf der großen Tagesordnung[xviii]. Seit dieser Zeit herrscht zwischen Armenien und der Türkei stille Diplomatie.

Ende 2014 lud der armenische Präsident  seinen türkischen Amtskollegen Erdogan ein,  am 24 April  zum hundertsten Jahrestag der Massaker der Opfer in Eriwan zu gedenken[xix]. Es erfolgte keine Antwort, aber im Januar  2015 eine Gegeneinladung. Präsident Erdogan lud  Sargsyan ein, der Gedenkfeierlichkeiten zur Schlacht von Gallipoli im Ersten Weltkrieg, die in diesem Jahr zum ersten Mal auf den 24. April angesetzt worden waren, beizuwohnen[xx]

Darauf antwortete Sargsyan zweierlei: Mit einem Brief an Erdogan lehnte er die Einladung ab[xxi] und mit einem Brief an den Vorsitzenden der Nationalversammlung Armeniens ordnete er den Rückzug der türkisch-armenischen Protokolle aus der Nationalversammlung an[xxii].

Somit steht der erste Annäherungsversuch vor dem Scheitern.

Der Mehrwert einer entspannten türkisch-armenischen Beziehung

Die Normalisierung der türkisch-armenische Beziehungen ist nicht allein eine Frage beider Seiten. Die Beilegung der  jahrhundertlangen Feindseligkeit würde die Aussichten für die Lösungen der übrigen Konflikte in der Region verbessern, insbesondere für den Karabach Konflikt. Die Türkei könnte sogar durch die Normalisierung der Beziehungen mit Armenien eine gewisse positive Erwartung im armenisch-aserbaidschanischen Konflikt wecken. 

Die Grenzöffnung zwischen der Türkei und Armenien würde regionalen Projekten eine neue Dimension geben und Stabilität durch wirtschaftliche Kooperation absichern. Nicht zuletzt würde die Normalisierung der türkisch-armenischen Beziehungen es ermöglichen, den starken russischen Einfluss in der Region – u. a. die militärische Präsenz in Armenien[xxiii]–  auszubalancieren.

 Auch im Kontext der EU- Beitrittskandidatur der Türkei könnte die Beilegung des Konfliktes positive Entwicklungen auslösen. Deutschland ist besonders interessiert an der Heranziehung der Türkei an die Europäische Union und dementsprechend auch am Reformprozess in der Türkei, was für die Perspektive der  Mitgliedschaft  eine wichtige Voraussetzung ist[xxiv]. Die türkische Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte und das Anerkenntnis der Vernichtung der Armenier im Rahmen eines Völkermordes könnte einen großen Schub im Reformprozess der türkischen Gesellschaft anstoßen, insbesondere hinsichtlich der Menschen- und Minderheitsrechte, der Freiheit und Sicherheit. 

All diese Punkte sprechen dafür, alsbald einen zweiten Versuch der türkisch-armenischen Annäherung zu unternehmen – diesmal unter deutscher Mitwirkung. Auch wenn es für Deutschland – innen- und außenpolitisch betrachtet – schwierig sein mag, sich ein zweites Mal mit dem Genozid-Thema auseinanderzusetzen, so darf man dies trotzdem erwarten. 

Anmerkungen:


[i] Die Zitate aus den schriftlichen Anmerkungen des Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg zu dem Bericht des deutschen Botschafters Paul Graf Wolff Metternich aus Konstantinopel, in: Jurgen Gottschlich, „Beihilfe zum Völkermord. Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier“, Christoph Likns Verlag, 1 Auflage, Berlin, Februar 2015, S.219 ff.

[ii] Siehe Anmerkung 1.

[iii] Claudia Kade; Claus Christian Malzahn,  „Warum die Koalition nicht von Völkermord spricht“, unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article139138385/Warum-die-Koalition-nicht-von-Voelkermord-spricht.html, abgerufen am: 10.04.2015.

[iv] Sowohl die politische als auch die militärische Führung des Deutschen Reiches war von Anfang an über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert. Die Aktien des Außwärtigen Amtes, die auf Berichten der deutschen Botschafter und Konsuln im Osmanischen Reich beruhen, dokumentieren die planmäßige Durchführung der Massaker und Vertreibungen. Trotz dringender Eingaben vieler deutscher Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, unterließ es die Reichsregierung, auf ihren Verbündeten wirksamen Druck auszuüben. In: Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/5689, Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen, 15.06.2005, S. 3 ff.

[v] Siehe Anmerkung 4, S.4.

[vi] Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3722, 13.01.2015,  Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeorndeter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/3533. S.2 ff.

[vii] The brief list of those states which have acknowledged the Armenian Genocide, unter: http://www.genocide-museum.am/eng/states.php, abgerufen am: 30.01.2015.

[viii] Aktueller Begriff:  „Todesgang des Armenischen Volkes“: Zum Gedenktag des 24.04.2015, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, N. 08/15, 14.04. 2015.

[ix] „EU fordert von Türkei Aufarbeitung des Völkermords“, unter: http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-04/armenien-voelkermord-tuerkei-europaeische-union,  abgerufen am: 15.04.2015.

[x] Siehe Anmerkung 6, S. 3.

[xi]  Im Karabach Konflikt zeigt sich die Türkei solidarisch mit Aserbaidschan. Der Karabach-Konflikt: 1921 beschloss das Kaukasus Büro der Kommunistischen Partei, das über 90% armenisch bevölkerte Nagorny-Karabach (deutsche Bezeichnung: Berg Karabach) als Autonomes Gebiet Aserbaidschan zuzuschlagen. 1988 brachte der regionale Sowjet des Berg Karabachs die Forderung  vor, dass Bergkarabach in armenische Kontrolle übergeben werden sollte.Die Forderung wurde in einer Abstimmung bestätigt, doch von Moskau abgelehnt.  Auf beiden Seiten wurden diese Forderungen durch Protesten begleitet. In der Stadt Sumgait kam es zur Verfolgung von Armeniern: 26 Armenier wurden getötet. Die Geschehnisse in Sumgait nahmen die beiden Parteien zum Anlass, um jeweiligen Minderheiten aus ihren Hoheitsgebieten zu vertreiben. 1989 erklärte die Führung in Berg Karabach den Austritt aus der noch sowjetischen Republik Aserbaidschan und den Anschluss an Armenien. 1991 fand das Referendum über die Unabhängigkeit des autonomen Gebietes Berg-Karabach laut dem in 1990 verabschiedeten Gesetz der UdSSR „Ordnung zur Lösung von Fragen, die mit dem Austritt von Unionsrepubliken aus der UdSSR zusammenhängen‘“ statt.  Der aserbaidschanische Bevölkerungsteil nahm nicht an der Wahl teil. 1992 Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Berg-Karabach und Aserbaidschan. Berg Karabach erhielt militärische Unterstützung durch Armenien. In zwei Jahren warfen  armenische Truppen die aserbaidschanischen Verbände zurück und nahmen nicht nur den direkten Zugang zu Berg-Karabach, sondern auch einige umliegende aserbaidschanische Gebiete als “Schutzpuffer” unter ihre Kontrolle. 1994 Waffenstillstand, aber kein Friedensvertrag. Mit dem Ziel der Konfliktlösung wurde 1992 die Minsker Gruppe (Russland, Frankreich, USA) der OSZE gegründet, in deren Rahmen verläuft der Verhandlungsprozess zur endgültigen Regelung im Berg-Karabach Konflikt. Vgl. Alexander Manasyan, „Der Karabach Konflikt: die Schlüsselbegriffe und die Chronik“, wissenschaftliche Stiftung „Noravank“, 2005, Yerevan, (Russisch), S. 60 ff.; Monika Althaus, „Konfliktanalyse: Aserbaidschan, Bergkarabach, Armenien“, Begleitforschung zum ICP Südkaukasus Dialogprojekt, Institute for Conflict Transformation and Peacebuilding, 2012, unter: http://www.iicp.ch/sites/default/files/Althaus_Konfliktanalyse.pdf, abgerufen am 16.03.2015.

[xii] Bilaterale Beziehungen: Die Türkei, das Außwärtige Amt RA, unter: http://www.mfa.am/hy/country-by-country/tr/ , (Armenisch), abgerufen am: 18.01.2015.

[xiii] „Armenien-Türkei: Die große Debatte“, in: European Stability Initiative, unter: http://www.esiweb.org/index.php?lang=en&id=322&debate_ID=2&slide_ID=1, (Armenisch), August 2009, S. 5 ff.

[xiv] „Türkei-Armenien: Keine günstige Atmosphäre für Normalisierung der Beziehungen“, unter: http://de.sputniknews.com/politik/20100413/125887590.html , abgerufen am: 01.02.2015.

[xv] „Türkei und Armenien streben Normalisierung der Beziehungen an“, unter: http://www.kas.de/tuerkei/de/publications/17836/ , abgerufen am: 25.01.2015.

[xvi] Pan-Armenien tour of President Serzh Sargsyan to armenian Communities,  unter: http://www.president.am/en/foreign-visits/item/2009/10/01/news-69/, abgerufen am: 06.02.2015.

[xvii]  The Addess oft the President Sargsyan on the Process of Normalization of relations between Armenia and Turkey, unter:  http://www.president.am/en/statements-and-messages/item/2010/04/22/news-60/, abgerufen am: 18.02.2015.

[xviii] „Die armenisch-türkischen Protokolle bleiben auf der großen Tagesordnung der NA“, unter: http://armenpress.am/arm/print/600417/ , (Armenisch), abgerufen am: 04.03.2015.

[xix] „Der Außenminister Nalbandyan wohnte der Amtseinführung des Präsidenten Erdogan bei“, unter: http://www.mfa.am/hy/press-releases/item/2014/08/29/nalbandian_erdogan/, (Armenisch), abgerufen am: 20.02.2015.

[xx] „Erdogan lud Sargsyan ein“, unter: http://www.armtimes.com/hy/read/58332 , (Armenisch), abgerufen am: 25.02.2015.

[xxi] President Serzh Sargsyan responds to Turkish Presidentʼs invitation letter, unter: http://www.president.am/en/press-release/item/2015/01/16/President-Serzh-Sargsyan-to-the-President-of-Turkey/, abgerufen am: 25.01.2015.

[xxii] „Armenia president withdraws Armenia-Turkey protocols from parliament“, unter: http://news.am/eng/news/252940.html , abgerufen am: 28.01.2015.

[xxiii] Armenien fühlt sich durch beide Nachbarländer Türkei und Aserbaidschan bedroht. Das hat die  Sicherheitsdoktrin Armeniens geprägt. Die Außengrenzen  Armeniens mit der Türkei und Iran werden durch russische Grenztruppen geschützt. Wegen des Berg- Karabach Konfliktes und der nicht normalisierten Beziehungen mit der Türkei wird die russische Militärpräsenz in Armenien als unerlässlich angesehen.  (Wegen der Abhängigkeit von Russland  in Sicherheitsfragen hat Armenien kaum Möglichkeit, seine  außenpolitischen Interessen durchzusetzen, sollten sie denn Russlands Interessen widersprechen. So musste Armenien  beispielsweise im November 2013 auf das Assoziierungsabkommen mit der EU verzichten und  der Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan beitreten). Vgl. Die Nationale Sicherheitsdoktrin der Republik Armenien, unter: http://www.mfa.am/u_files/file/doctrine/Doctrinearm.pdf, (Armenisch, abgerufen am 17.01.2015); Die Pressekonferenz des Verteidigungsministers RA, unter: http://www.azg.am/AM/2001013006, (Armenisch), abgerufen am: 03.02.2015.

[xxiv] EU-Erweiterung: Türkei, unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/Tuerkei_node.html, abgerufen am: 11.03.2015.


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Posted by Irina Ghulinyan-Gerz

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